Training ab 9.07.2020
17. Juni 2020
Wilde Woge Beitrag Oktober 2020
Abrudern, Mitgliederversammlung & RuderTechnikTraining
6. Oktober 2020
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17. Juni 2020
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6. Oktober 2020

Die Rückkehr in die Mannschaftsboote (Empfehlungen des BRV)

Was ist für den Rudersport neu – und was muss beachtet werden:

  • An oberster Stelle steht: Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, und in diesem Zusammenhang auch der Mindestabstand von 1,5 Metern, müssen weiter wenn möglich eingehalten werden, die Schutz- und Hygienevorschriften und der Mundschutz sind weiter Pflicht.
  • Die Beschränkung auf Einer und Zweier fällt. Ab sofort dürfen wieder alle Bootsklassen gefahren werden. Im eigentlichen Ruderbetrieb wird der Mindestabstand von 1,5 m zwar unterschritten werden, doch ist dies aufgrund der Sportausübung an der frischen Luft tolerierbar, so das Ministerium. Das Ministerium rät, kleinere konstante Gruppen zu bilden.


Der BRV empfiehlt: Im Sinne der allgemeinen Kontaktbeschränkung und Nachverfolgbarkeit sollte die Zahl der Mitruderer beschränkt werden, z.B. für einen bestimmten Zeitraum auf maximal 10 Mitruderer. Damit kann jeder Sportler in unterschiedlichen Bootsbesetzungen rudern, ohne dass die Zahl der potentiell Ansteckungsgefährdeten exponentiell steigt. Der Eintrag der Bootsbesatzungen in die Fahrtenbücher ist ohnehin Pflicht.  Auf Steuerleute sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Wenn mit Steuermann/-frau im Heck gefahren werden muss, sollte derjenige einen Mundschutz tragen.

  • Die Obergrenze von 20 Personen fällt weg.

Der BRV empfiehlt: Um größere Gruppenbildungen ohne den nötigen Mindestabstand außerhalb des Bootes zu vermeiden, sollte Anzahl der Personen dennoch dem Platz angepasst werden. Dies kann beispielsweise durch eine Voranmeldung von Booten und die zeitliche Taktung der Ablegezeiten befördert werden.

  • Duschen und Umkleidekabinen in geschlossenen Räumen dürfen wieder genutzt werden, wenn ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegt.

Der BRV empfiehlt: Achtung, erhöhte Anforderungen nach dem Rahmenhygienekonzept Sport! Da die Vereine auch verantwortlich dafür sind, dass die Regeln auch eingehalten werden, sollten sie sicherheitshalber vorerst auf die Öffnung der Duschen und Umkleiden verzichten.

  • Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen bei der Nutzung der Sportgeräte weiter eingehalten werden.

Der BRV empfiehlt: Alle berührten Sportteile wie Griffe oder Sitze mit Seifenlauge reinigen, bzw. mit geeigneten Desinfektionsmitteln.

  • Die Maskenpflicht bleibt in geschlossenen Räumen, beim Durchqueren von Eingangsbereichen, beim Holen und Zurückstellen von Sportgerät und in Umkleiden und WC-Anlagen.

Der BRV empfiehlt: Nach Möglichkeit soll auch auf dem Bootsplatz eine Maske getragen werden, bis man ins Boot steigt, da der Mindestabstand oft nicht eingehalten werden kann.

  • Warteschlangen beim Betreten oder Verlassen der Sportanlage vermeiden.

Der BRV empfiehlt: Den Trainingsbetrieb entzerren, die Sportler kommen zeitversetzt.

  • Keine Zuschauer

Der BRV empfiehlt: Eltern dürfen ihre Kinder bringen und abholen und sich dabei auch eine Weile auf dem Gelände aufhalten. Größere Ansammlungen sind zu vermeiden und der Mindestabstand einzuhalten.

  • Keine Gefährdung von vulnerablen Personen.

Der BRV empfiehlt: Sportler und Betreuer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen einer Covid 19 Infektion und bei Kontakt mit an Covid 19 erkrankten oder infektionsverdächtigen Personen nicht am Training teilnehmen und müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben; das gilt auch für Begleitpersonen. Das ist rückblickend auf die letzten 14 Tage in Bezug auf die Symptome oder eine Erkrankung und als Verbot in einer 14-tägigen folgenden Quarantänezeit. Der Vorstand, die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren. Das Benutzen und Betreten des Vereinsgeländes ist ihnen nicht gestattet. 

  • Es bleibt dabei: Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen und Badeanstalten unterliegen nochmals besonderen Bedingungen, die jeder Verein nach seinen örtlichen Verhältnissen beurteilen und regeln muss. Das regelt der Paragraph 9 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Eine von Vereinen oft gestellt Frage: Was ist mit Ruderkursen für Anfänger?
Der BRV empfiehlt: Für Anfänger und vereinsfremde Personen muss ein eigenes Hygienekonzept erstellt werden. Da die Sportler bei der Ausbildung öfter auch berührt werden müssen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sollte man auf diese Kurse vorerst verzichten.