Der BRV empfiehlt: Im Sinne der allgemeinen Kontaktbeschränkung und Nachverfolgbarkeit sollte die Zahl der Mitruderer beschränkt werden, z.B. für einen bestimmten Zeitraum auf maximal 10 Mitruderer. Damit kann jeder Sportler in unterschiedlichen Bootsbesetzungen rudern, ohne dass die Zahl der potentiell Ansteckungsgefährdeten exponentiell steigt. Der Eintrag der Bootsbesatzungen in die Fahrtenbücher ist ohnehin Pflicht. Auf Steuerleute sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Wenn mit Steuermann/-frau im Heck gefahren werden muss, sollte derjenige einen Mundschutz tragen.
Der BRV empfiehlt: Um größere Gruppenbildungen ohne den nötigen Mindestabstand außerhalb des Bootes zu vermeiden, sollte Anzahl der Personen dennoch dem Platz angepasst werden. Dies kann beispielsweise durch eine Voranmeldung von Booten und die zeitliche Taktung der Ablegezeiten befördert werden.
Der BRV empfiehlt: Achtung, erhöhte Anforderungen nach dem Rahmenhygienekonzept Sport! Da die Vereine auch verantwortlich dafür sind, dass die Regeln auch eingehalten werden, sollten sie sicherheitshalber vorerst auf die Öffnung der Duschen und Umkleiden verzichten.
Der BRV empfiehlt: Alle berührten Sportteile wie Griffe oder Sitze mit Seifenlauge reinigen, bzw. mit geeigneten Desinfektionsmitteln.
Der BRV empfiehlt: Nach Möglichkeit soll auch auf dem Bootsplatz eine Maske getragen werden, bis man ins Boot steigt, da der Mindestabstand oft nicht eingehalten werden kann.
Der BRV empfiehlt: Den Trainingsbetrieb entzerren, die Sportler kommen zeitversetzt.
Der BRV empfiehlt: Eltern dürfen ihre Kinder bringen und abholen und sich dabei auch eine Weile auf dem Gelände aufhalten. Größere Ansammlungen sind zu vermeiden und der Mindestabstand einzuhalten.
Der BRV empfiehlt: Sportler und Betreuer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen einer Covid 19 Infektion und bei Kontakt mit an Covid 19 erkrankten oder infektionsverdächtigen Personen nicht am Training teilnehmen und müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben; das gilt auch für Begleitpersonen. Das ist rückblickend auf die letzten 14 Tage in Bezug auf die Symptome oder eine Erkrankung und als Verbot in einer 14-tägigen folgenden Quarantänezeit. Der Vorstand, die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren. Das Benutzen und Betreten des Vereinsgeländes ist ihnen nicht gestattet.
Eine von Vereinen oft gestellt Frage: Was ist mit Ruderkursen für Anfänger?
Der BRV empfiehlt: Für Anfänger und vereinsfremde Personen muss ein eigenes Hygienekonzept erstellt werden. Da die Sportler bei der Ausbildung öfter auch berührt werden müssen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sollte man auf diese Kurse vorerst verzichten.