Einladung Landheim Ergometercup 2021
18. März 2021
Webcam am Café Forster
2. Juli 2021

Aus der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV gilt ab: 15.05.2021, Gesamtvorschrift gilt bis: 06.06.2021, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-10 ) ergibt sich für den

Ruderbetrieb der Wilden Woge

Liebe Ruderfreunde,

aktuell gelten für den Ruderbetrieb folgende Regeln:

Zu Land

  • Abstandsregel 1,50 m
  • Maskenpflicht im Bootshaus
  • Desinfektionsmittel im WC/Bootshaus
  • Griffe nach dem Rudern desinfizieren
  • Reinigung der Toiletten durch Reinigungskraft 1x/Wo
  • Kontaktdatenerfassung: wird für alle, die rudern, automatisch im EFA-Programm erfasst
  • Bei Gastruderern gelten die gleichen Regeln, allerdings müssen die Gastruderer mit Vor-und Nachnamen, sowie der Name des Gastgebers im EFA-Programm mit angegeben werden.   

 Zu Wasser      

  • Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit
  • 2 x Geimpfte plus 14 Tage, oder Genesene + 1 x Geimpfte zählen nicht mit
  • Negativer PCR- Schnelltest oder Antigen Schnelltest 48 Std. alt, zählen nicht mit 
  • Einer Rudern möglich
  • Zweier Rudern:
    • Inzidenz über 100: nur Angehörige aus einem Haushalt möglich
    • Inzidenz 50 bis 100: ohne Einschränkung möglich (da max. zwei Haushalte möglich)
    • Inzidenz unter 50: ohne Einschränkung möglich
  • Vierer Rudern:
    • Inzidenz über 100: nur Angehörige aus einem Hausstand möglich
    • Inzidenz 50 bis 100: nur Angehörige aus einem oder max. zwei Haushalte möglich
    • Inzidenz unter 50: ohne Einschränkung

Schondorf am Ammersee, 15.05.2021, Der Vorstand