Einladung Landheim Ergometercup 2021
18. März 2021
Webcam am Café Forster
2. Juli 2021
Einladung Landheim Ergometercup 2021
18. März 2021
Webcam am Café Forster
2. Juli 2021

Aus der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV gilt ab: 15.05.2021, Gesamtvorschrift gilt bis: 06.06.2021, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-10 ) ergibt sich für den

Ruderbetrieb der Wilden Woge

Liebe Ruderfreunde,

aktuell gelten für den Ruderbetrieb folgende Regeln:

Zu Land

  • Abstandsregel 1,50 m
  • Maskenpflicht im Bootshaus
  • Desinfektionsmittel im WC/Bootshaus
  • Griffe nach dem Rudern desinfizieren
  • Reinigung der Toiletten durch Reinigungskraft 1x/Wo
  • Kontaktdatenerfassung: wird für alle, die rudern, automatisch im EFA-Programm erfasst
  • Bei Gastruderern gelten die gleichen Regeln, allerdings müssen die Gastruderer mit Vor-und Nachnamen, sowie der Name des Gastgebers im EFA-Programm mit angegeben werden.   

 Zu Wasser      

  • Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit
  • 2 x Geimpfte plus 14 Tage, oder Genesene + 1 x Geimpfte zählen nicht mit
  • Negativer PCR- Schnelltest oder Antigen Schnelltest 48 Std. alt, zählen nicht mit 
  • Einer Rudern möglich
  • Zweier Rudern:
    • Inzidenz über 100: nur Angehörige aus einem Haushalt möglich
    • Inzidenz 50 bis 100: ohne Einschränkung möglich (da max. zwei Haushalte möglich)
    • Inzidenz unter 50: ohne Einschränkung möglich
  • Vierer Rudern:
    • Inzidenz über 100: nur Angehörige aus einem Hausstand möglich
    • Inzidenz 50 bis 100: nur Angehörige aus einem oder max. zwei Haushalte möglich
    • Inzidenz unter 50: ohne Einschränkung

Schondorf am Ammersee, 15.05.2021, Der Vorstand