Einladung Landheim Ergometercup 2021
18. März 2021Webcam am Café Forster
2. Juli 2021Aus der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV gilt ab: 15.05.2021, Gesamtvorschrift gilt bis: 06.06.2021, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-10 ) ergibt sich für den
Ruderbetrieb der Wilden Woge
Liebe Ruderfreunde,
aktuell gelten für den Ruderbetrieb folgende Regeln:
Zu Land
- Abstandsregel 1,50 m
- Maskenpflicht im Bootshaus
- Desinfektionsmittel im WC/Bootshaus
- Griffe nach dem Rudern desinfizieren
- Reinigung der Toiletten durch Reinigungskraft 1x/Wo
- Kontaktdatenerfassung: wird für alle, die rudern, automatisch im EFA-Programm erfasst
- Bei Gastruderern gelten die gleichen Regeln, allerdings müssen die Gastruderer mit Vor-und Nachnamen, sowie der Name des Gastgebers im EFA-Programm mit angegeben werden.
Zu Wasser
- Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit
- 2 x Geimpfte plus 14 Tage, oder Genesene + 1 x Geimpfte zählen nicht mit
- Negativer PCR- Schnelltest oder Antigen Schnelltest 48 Std. alt, zählen nicht mit
- Einer Rudern möglich
- Zweier Rudern:
- Inzidenz über 100: nur Angehörige aus einem Haushalt möglich
- Inzidenz 50 bis 100: ohne Einschränkung möglich (da max. zwei Haushalte möglich)
- Inzidenz unter 50: ohne Einschränkung möglich
- Vierer Rudern:
- Inzidenz über 100: nur Angehörige aus einem Hausstand möglich
- Inzidenz 50 bis 100: nur Angehörige aus einem oder max. zwei Haushalte möglich
- Inzidenz unter 50: ohne Einschränkung
Schondorf am Ammersee, 15.05.2021, Der Vorstand